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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma service-4-IT

Download unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1) Geltungsbereich

Die Lieferungen der Firma service-4-IT erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von service-4-IT schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma service-4-IT.

2) Erfüllungsort, Lieferung

2.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort der Handelsniederlassung der Firma service-4-IT.

2.2 Lieferung erfolgt ab jeweiligem Auslieferungslager. Die Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Es steht im Ermessen der Firma service-4-IT die zu versendenden Vertragsprodukte gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.

3) Vertragsinhalt und Leistungen

3.1 Die Angebote der Firma service-4-IT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma service-4-IT zustande.

3.2 Die Firma service-4-IT ist berechtigt abweichend von der Bestellung des Kunden aus produktions- oder entwicklungstechnischen Gründen geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

3.3 Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Firma service-4-IT ausdrücklich vorbehalten.

4) Lieferzeit und Unterbrechung der Lieferzeit

4.1 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht durch die Firma service-4-IT zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

4.2 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma service-4-IT vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei service-4-IT oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeglicher Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist die Firma service-4-IT berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von 12 Werktagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 4.3. Satz 1 tritt nicht ein, wenn der Kunde während der Nachlieferfrist erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Die Firma service-4-IT wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Kunde sich auf Anfrage der Firma service-4-IT nicht dazu äussert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.

4.4 Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er der Firma service-4-IT eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Kunden durch Einschreiben bei der Firma service-4-IT eingeht. Diese Bestimmung gilt im Falle Ziffer 4.3 Satz 1 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Kunden der Firma service-4-IT innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

4.5 Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

5) Stornierung und Verschiebung der Liefertermine

5.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit der Firma service-4-IT vereinbart, die er zu vertreten hat, kann service-4-IT ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.

5.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Firma service-4-IT zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

6) Abnahme und Gefahrenübergang

6.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb der Frist von 12 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

6.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

6.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von der Firma service-4-IT benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Firma service-4-IT verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.4 Liefert service-4-IT Individualsoftware so hat Abnahme zu erfolgen.

7) Mängelhafung

7.1 Die Firma service-4-IT gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Der Kunde erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- /Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 service-4-IT gewährleistet, dass die Vertragsprodukte diejenige Beschaffenheit aufweisen, die vertraglich vereinbart und in den mitgelieferten Produktinformationen beschrieben sind. Für darüberhinausgehende Beschaffenheitsangaben steht die Firma service-4-IT nicht ein. Unabhängig davon gibt die Firma service-4-IT etwaige Garantie- und Beschaffenheitszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen.

7.3 Die Mängelhaftung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Mängelhaftung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von der Firma service-4-IT technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.

8) Mängelrüge

8.1 Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Empfang der Vertragsprodukte service-4-IT schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma service-4-IT das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzprodukte innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige. In diesem Falle trägt service-4-IT die Versandkosten. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Kunde nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.2 Nach Ablauf der in Ziffer 8.1. genannten Frist kann der Kunde nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.3 Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber der Firma service-4-IT zu rügen. Der Kunde kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass eine Mängelhaftung nicht vorliegt, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, werden die Kosten der Überprüfung und gegebenenfalls notwendiger Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen dem Kunden berechnet.

9) Verjährung

Hat der Kunde das Verkaufsprodukt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erworben, verjähren Mängelansprüche und Ansprüche des Vertragsproduktes bzw. Eintritt des schädigenden Ereignisses.

10) Zahlung und Verzug

10.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackungs- und Transportkosten werden dem Kunden entsprechend der Preisliste zusätzlich berechnet.

10.2 Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Fälligkeit tritt sofort mit Rechnungsdatum ein. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die Firma service-4-IT kosten- und spesenfrei angenommen.

10.3 Ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum tritt Verzug gemäß § 286 II Nr. 1 BGB ein.

10.4 Die Firma service-4-IT ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma service-4-IT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

10.5 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma service-4-IT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

10.6 Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten ist die Firma service-4-IT zu keiner weiteren Lieferung oder anderweitiger Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung daraus entstehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

10.7 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann die Firma service-4-IT jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Firma service-4-IT Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

11) Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

11.1 Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit der Firma service-4-IT abzutreten.

12) Eigentumsvorbehalt

12.1 Das Vertragsprodukt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Kosten aus Einlösungen von Schecks und Wechseln im Eigentum der Firma service-4-IT.

12.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Firma service-4-IT hinzuweisen und die Firma service-4-IT unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von service-4-IT berücksichtigt.

12.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit service-4-IT gehörenden Waren erwirbt die Firma service-4-IT Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma service-4-IT als Hersteller i.S.d. §950 BGB ohne service-4-IT zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von service-4-IT im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

12.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen Lieferungen oder Leistungen von service-4-IT an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Firma service-4-IT zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

12.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Firma service-4-IT gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer i.S.d.§ 14 BGB ist.

12.6 Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Firma service-4-IT ab. service-4-IT nimmt diese Abtretung an.

12.7 Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung muss der Kunde die notwendigen Auskünfte erteilen und deren Überprüfung gestatten. Insbesondere hat er der Firma service-4-IT auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihr zustehenden Forderung, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.

12.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von service-4-IT um mehr als 20% gibt die Firma service-4-IT auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

12.9 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von service-4-IT. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit service-4-IT benutzt werden.

13) Haftung

Die Firma service-4-IT haftet nur für Schäden aus Pflichtverletzungen, die sie zu vertreten hat, soweit diese durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind; ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Erfüllungsgehilfen haften nicht persönlich. service-4-IT haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

Der Kunde ist für die Sicherungen seiner Daten verantwortlich. Die Firma service-4-IT haftet nicht für Daten auf Datenträgern. Der Kunde ist selbst für die Wiederherstellung von Daten und Anwendungen verantwortlich.

14) Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

14.1 Die Firma service-4-IT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat service-4-IT von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

14.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde service-4-IT von allen Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

15) Export- und Importgenehmigungen

15.1 Von service-4-IT gelieferte Produkte und technisches know how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten einzeln oder in systemintegrierter Form ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbstständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Firma service-4-IT, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber service-4-IT.

16) Gerichtsstand

Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Schecklagen) ist Gross-Gerau (Hessen) sofern der Kunde Unternehmer im Sinne § 14 BGB ist.

17) Anwendbares Recht

17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

17.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksam oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.


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